ErwGr. 60

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Für den Verkauf und den Rückkauf von CBAM-Zertifikaten sollte eine zentrale gemeinsame Plattform eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Beaufsichtigung der Transaktionen auf der zentralen gemeinsamen Plattform sollte die Kommission den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie zwischen diesen Behörden und der Kommission fördern. Darüber hinaus sollte ein rascher Informationsfluss zwischen der zentralen gemeinsamen Plattform und dem CBAM-Register eingerichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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Kann ich ErwGr. 60 CBAM direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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