ErwGr. 7

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Die Union verfolgt eine ehrgeizige Klimaschutzpolitik und hat einen Rechtsrahmen dafür geschaffen, ihre Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen. Zu den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Zielvorgabe gehören unter anderem die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6), mit der ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten („EU-EHS“) geschaffen und eine harmonisierte Bepreisung von Treibhausgasemissionen auf Unionsebene für energieintensive Sektoren und Teilsektoren eingeführt wurde, die Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), mit der nationale Zielvorgaben für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 eingeführt wurden, und die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates (8), nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Emissionen von Treibhausgasen aus Landnutzung durch den Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre auszugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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