Anhang VI – VEREINFACHTE EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung nach Artikel 13 Absatz 20 hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erklärt … [Name des Herstellers], dass der Typ des Produkts mit digitalen Elementen … [Bezeichnung des Typs des Produkts mit digitalen Elementen] der Verordnung (EU) 2024/2847 ( entspricht.1)
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung kann unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: …
(1)ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VI CRA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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