ErwGr. 13

CRD4 · über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

Um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten, bedarf es für die Geschäftstätigkeit und Leitung von grenzüberschreitend tätigen Gruppen von Kreditinstituten vorhersehbarer und harmonisierter aufsichtlicher Vorgehensweisen und Entscheidungen. Die EBA sollte daher die aufsichtlichen Vorgehensweisen stärker harmonisieren. Die Aufsichtsverfahren und Aufsichtsentscheidungen sollten das Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf den freien Kapitalverkehr nicht beeinträchtigen. Aufsichtskollegien sollten ein gemeinsames und abgestimmtes Arbeitsprogramm sowie harmonisierte Aufsichtsentscheidungen gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats sollte durch ein höheres Maß an Transparenz und Informationsaustausch verstärkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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