ErwGr. 70

CRD4 · über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

Die Eigenmittelanforderungen für das Kredit- und das Marktrisiko sollten sich nur soweit wie nötig auf externe Bonitätsbeurteilungen (Ratings) stützen. Bei einem bedeutenden Kreditrisiko sollten Institute deshalb generell bestrebt sein, auf internen Beurteilungen basierende Ansätze oder interne Modelle zu verwenden. Standardisierte Ansätze, die sich auf externe Bonitätsbeurteilungen stützen, könnten hingegen verwendet werden, wenn das Kreditrisiko nicht ganz so bedeutend ist, wie es bei weniger komplexen Instituten und bei unbedeutenden Forderungsklassen der Fall ist, oder wenn die Nutzung interner Ansätze mit zu großem Aufwand verbunden wäre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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