Art. 326 – Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Die Eigenmittelanforderungen des Instituts für das Positionsrisiko entsprechen der Summe der Eigenmittelanforderungen für das allgemeine und das spezifische Risiko seiner Positionen in Schuldtiteln und Aktieninstrumenten. Verbriefungspositionen im Handelsbuch werden wie Schuldtitel behandelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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