Art. 362 – Spezifische und allgemeine Risiken

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Das Positionsrisiko börsengehandelter Schuldtitel oder Eigenkapitalinstrumente oder davon abgeleiteter Derivate darf für die Zwecke dieses Kapitels in zwei Komponenten aufgeteilt werden. Die erste Komponente ist die spezifische Risikokomponente, sie erfasst das Risiko einer Preisänderung bei dem betreffenden Instrument aufgrund von Faktoren, die auf seinen Emittenten oder im Fall eines Derivats auf den Emittenten des zugrunde liegenden Instruments zurückzuführen sind. Die zweite Komponente betrifft das allgemeine Risiko und erfasst das Risiko einer Preisänderung bei dem betreffenden Wertpapier, die im Fall börsengehandelter Schuldtitel oder davon abgeleiteter Instrumente einer Änderung des Zinsniveaus oder im Fall von Aktien oder davon abgeleiteter Instrumente einer allgemeinen Bewegung am Aktienmarkt zuzuschreiben ist, die in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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