ErwGr. 129

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Die Anwendung einiger der in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte, beispielsweise des delegierten Rechtsakts betreffend die Liquiditätsdeckungsanforderung, hat möglicherweise wesentliche Auswirkungen auf beaufsichtigte Institute und die Realwirtschaft. Die Kommission sollte sicherstellen, dass das Europäische Parlament und der Rat bereits vor der Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte stets ausreichend über die einschlägigen Entwicklungen auf internationaler Ebene und aktuelle Überlegungen bei der Kommission unterrichtet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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