ErwGr. 96

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Institute sollten im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit ihres internen Kapitals (ICAAP) Höhe und Veränderungen der Verschuldungsquote und des Verschuldungsrisikos überwachen. Diese Überwachung sollte in die aufsichtliche Überprüfung eingegliedert werden. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden nach dem Inkrafttreten der Anforderungen an die Verschuldungsquote die Entwicklungen der Geschäftsmodelle und der zugehörigen Risikoprofile beobachten, damit die Klassifikation der Institute stets aktuell und korrekt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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