ErwGr. 104

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Zur Sensibilisierung und um die Akzeptanz künftiger europäischer Schemata für die Cybersicherheitssicherheit zu erhöhen, kann die Kommission allgemeine und sektorspezifische Cybersicherheitsleitlinien herausgeben, die sich beispielsweise auf bewährte Verfahren oder verantwortungsvolles Verhalten im Bereich der Cybersicherheit beziehen, und dabei die Vorteile der Verwendung zertifizierter IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse hervorheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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