ErwGr. 3

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung steigen auch die Cybersicherheitsrisiken, wodurch die Gesellschaft insgesamt anfälliger für Cyberbedrohungen wird und die Gefahren zunehmen, denen Privatpersonen und insbesondere schutzbedürftige Personen wie Kinder ausgesetzt sind. Um diesen Gefahren zu begegnen, gilt es, alle für die Erhöhung der Cybersicherheit in der Union notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Netz- und Informationssysteme, die Kommunikationsnetze und die digitalen Produkte, Dienste und Geräte, die von Bürgern, Organisationen und Unternehmen — von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (4) bis zu Betreibern kritischer Infrastrukturen — genutzt werden, besser vor Cyberbedrohungen geschützt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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