ErwGr. 6

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Angesichts immer größerer Herausforderungen, die sich der Union im Bereich der Cybersicherheit stellen, bedarf es eines umfassenden Maßnahmenpakets, das auf den bisherigen Maßnahmen der Union aufbauen und sich wechselseitig verstärkende Ziele unterstützen würde. Diese Ziele beinhalten eine weitere Stärkung der Fähigkeiten und der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten und Unternehmen sowie eine bessere Zusammenarbeit, einen besseren Informationsaustausch und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Da Cyberbedrohungen an keinen Grenzen Halt machen, gilt es zudem, die Fähigkeiten auf Unionsebene zu stärken, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor allem dann ergänzen könnten, wenn es zu grenzüberschreitenden Sicherheitsvorfällen und -krisen von großem Ausmaß kommt, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Bewahrung und Verbesserung der nationalen Fähigkeiten zur Reaktion auf Cyberbedrohungen jeglichen Umfangs.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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