ErwGr. 54

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Cyberbedrohungen bestehen weltweit. Um die Cybersicherheitsstandards, einschließlich der Notwendigkeit der Festlegung gemeinsamer Verhaltensnormen und der Annahme von Verhaltenskodizes, der Verwendung internationaler Normen und des Informationsaustauschs zu verbessern sowie eine zügigere internationale Zusammenarbeit bei der Abwehr und einen weltweiten gemeinsamen Ansatz für Probleme der Netz- und Informationssicherheit zu fördern, bedarf es einer engeren internationalen Zusammenarbeit. In dieser Hinsicht sollte die ENISA ein stärkeres Engagement der Union und die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen unterstützen, indem sie den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gegebenenfalls die erforderlichen Sachkenntnisse und Analysen zur Verfügung stellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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