ErwGr. 56

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

In Bezug auf die Führung der ENISA ist es vernünftig und wird empfohlen bestimmte Prinzipien umzusetzen, um der Gemeinsamen Erklärung und dem Gemeinsamen Konzept zu entsprechen, die von der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Einrichtungen der EU im Juli 2012 vereinbart wurden und deren Zweck darin besteht, die Aktivitäten der dezentralen Agenturen dynamischer zu gestalten und ihre Leistung zu verbessern. Die in der Gemeinsamen Erklärung und dem Gemeinsamen Konzept enthaltenen Empfehlungen sollten gegebenenfalls auch in den Arbeitsprogrammen, den Bewertungen und den Berichterstattungs- und Verwaltungsverfahren der ENISA zur Geltung kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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