ErwGr. 66

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Stärkung der Abwehrfähigkeit Europas im Bereich der Cybersicherheit und Förderung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Cybersicherheitsbranche“ unterstrich die Kommission die Notwendigkeit hochwertiger, erschwinglicher und interoperabler Produkte und Lösungen für die Cybersicherheit. Allerdings ist das Angebot an IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen im Binnenmarkt nach wie vor geografisch stark zersplittert. Das liegt daran, dass sich die Cybersicherheitsbranche in Europa überwiegend aufgrund der Nachfrage der nationalen Regierungen entwickelt hat. Zudem gehört der Mangel an interoperablen Lösungen (technischen Normen), Verfahrensweisen und unionsweiten Zertifizierungsmechanismen zu den Defiziten, die den Binnenmarkt im Bereich der Cybersicherheit beeinträchtigen. Dies macht es für europäische Unternehmen schwerer, im nationalen, unionsweiten und weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Es verringert sich dadurch auch das Angebot an tragfähiger und einsetzbarer Cybersicherheitstechnik, auf die Privatpersonen und Unternehmen zugreifen können. Auch in der Mitteilung des Jahres 2017 zur Halbzeitbewertung der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt — Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle — unterstrich die Kommission die Bedeutung sicherer vernetzter Produkte und Systeme und verwies darauf, dass die Schaffung eines europäischen Rahmens für die IKT-Sicherheit, auf dessen Grundlage Vorschriften für die Organisation der IKT-Sicherheitszertifizierung in der Union festgelegt werden, dafür sorgen kann, dass das Vertrauen in den Binnenmarkt erhalten bleibt und die derzeitige Fragmentierung des Binnenmarkts eingedämmt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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