ErwGr. 69

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Daher ist es notwendig, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen und einen europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung aufzubauen, auf dessen Grundlage die Anforderungen an die zu entwickelnden europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegt werden, damit die europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen für IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse in allen Mitgliedstaaten anerkannt und verwendet werden können. Dabei ist es wichtig, auf vorhandenen nationalen und internationalen Schemata sowie auf Systemen der gegenseitigen Anerkennung, insbesondere der SOG-IS, aufzubauen und einen reibungslosen Übergang von vorhandenen Schemata im Rahmen solcher Systeme zu Schemata auf der Grundlage des neuen europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung zu ermöglichen. Mit einem europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung sollten zwei Ziele verfolgt werden: erstens sollte er dazu beitragen, das Vertrauen in IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse zu erhöhen, die nach Schemata für die europäische Cybersicherheitszertifizierung zertifiziert wurden. Zweitens sollte er dazu beitragen, dass sich vielfältige, sich widersprechende oder überlappende nationale Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung vermeiden lassen, und so die Kosten für auf dem digitalen Binnenmarkt tätige Unternehmen senken. Die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollten nichtdiskriminierend sein und sich auf europäische oder internationale Normen stützen, sofern diese Normen nicht unwirksam oder unangemessen im Hinblick auf die Erreichung der legitimen Ziele der Union in diesem Bereich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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