ErwGr. 3

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

In ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ verpflichtete sich die Kommission zur Modernisierung der sozialen Marktwirtschaft in Europa, um einen gerechten Übergang zur Nachhaltigkeit zu erreichen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Die vorliegende Richtlinie wird auch zur Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, die Rechte wie faire Arbeitsbedingungen fördert. Sie ist Teil der politischen Maßnahmen und Strategien der Union zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit, auch in globalen Wertschöpfungsketten, wie dies in der Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2022 über menschenwürdige Arbeit weltweit deutlich gemacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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