CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859
Das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wurde in den Leitsätzen für multinationale Unternehmen (Guidelines for Multinational Enterprises, im Folgenden „MNE-Leitsätze“) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) spezifiziert und weiterentwickelt, mit denen die Anwendung der Sorgfaltspflicht auf Themen der Umwelt und der Unternehmensführung ausgeweitet wurde. Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (im Folgenden „Leitfaden für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“) und branchenspezifische Leitfäden sind international anerkannte Rahmenvorgaben, in denen praktische Schritte zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht festgelegt sind, um Unternehmen dabei zu unterstützen, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Lieferketten und sonstigen Geschäftsbeziehungen zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern und darüber Rechenschaft abzulegen. Das Konzept der Sorgfaltspflicht ist auch in den Empfehlungen der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik verankert.
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