ErwGr. 71

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Um die von den Mitgliedstaaten an Unternehmen einschließlich KMU geleistete Unterstützung bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ergänzen, kann die Kommission sich auf bestehende Unionsinstrumente, Projekte und andere Maßnahmen stützen, die bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Union und in Drittländern helfen. Außerdem kann die Kommission neue Unterstützungsmaßnahmen einführen, die Unternehmen, einschließlich KMU, bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten unterstützen, einschließlich einer Beobachtungsstelle für die Transparenz von Aktivitätsketten und der Erleichterung von Brancheninitiativen oder gemeinsamer Initiativen von Interessenträgern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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