ErwGr. 68

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Digitale Instrumente und Technologien, etwa solche, die zur Verfolgung, Überwachung oder Rückverfolgung von Rohstoffen, Waren und Produkten über Wertschöpfungsketten hinweg eingesetzt werden — z. B. Satelliten, Drohnen, Radare oder plattformbasierte Lösungen —, könnten die Datenerhebung für das Management von Wertschöpfungsketten unterstützen und die diesbezüglichen Kosten senken; dies könnte die Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen, deren Vermeidung und Minderung sowie die Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einschließen. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu unterstützen, sollte der Einsatz solcher Instrumente und Technologien unterstützt und gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission Leitlinien mit nützlichen Informationen und Referenzen bezüglich angemessener Ressourcen herausgeben. Beim Einsatz digitaler Werkzeuge und Technologien sollten Unternehmen etwaige damit verbundene Risiken berücksichtigen und diese angemessen angehen sowie Mechanismen einrichten, um die Angemessenheit der erhaltenen Informationen zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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