ErwGr. 20

DAC7 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Das Ziel, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verhindern, könnte dadurch erreicht werden, dass Plattformbetreiber verpflichtet werden, mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte frühzeitig, d. h. bevor die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ihre jährliche Steuerveranlagung vornehmen, zu melden. Um den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Arbeit zu erleichtern, sollten die gemeldeten Informationen binnen einem Monat nach ihrer Meldung ausgetauscht werden. Um den automatischen Informationsaustausch zu erleichtern und die Ressourcen effizienter zu nutzen, sollte der Informationsaustausch elektronisch über das vorhandene Gemeinsame Kommunikationsnetz (common communication network — CCN) der Union erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 DAC7 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 DAC7 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.