ErwGr. 53

DATA_ACT · über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

Das Streitbeilegungsverfahren im Rahmen dieser Verordnung ist ein freiwilliges Verfahren, das es Nutzern, Dateninhabern und Datenempfängern ermöglicht, zu vereinbaren, Streitbeilegungsstellen mit ihren Streitigkeiten zu befassen. Daher sollte es den Parteien freistehen, sich an eine Streitbeilegungsstelle ihrer Wahl zu wenden, sei es innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten, in denen diese Parteien niedergelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2023

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