ErwGr. 78

DATA_ACT · über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

Die Fähigkeit der Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, einschließlich Cloud- und Edge-Diensten, von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen zu wechseln oder ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten Dienste mehrerer Anbieter zu nutzen, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen stärker wettbewerbsorientierten Markt mit geringeren Marktzutrittsschranken für neue Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sowie für die Sicherstellung einer besseren Resilienz der Nutzer dieser Dienste. Kunden, die von unentgeltlichen Angeboten profitieren, sollten auch von den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen für den Wechsel profitieren, damit diese Angebote nicht zu einer Abhängigkeitssituation für die Kunden führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2023

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