ErwGr. 47

DGA · über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

Damit betroffene Personen und Dateninhaber anerkannte datenaltruistische Organisationen ohne Weiteres erkennen können und dadurch ihr Vertrauen in diese Anbieter wächst, sollte ein in der gesamten Union wiedererkennbares, gemeinsames Logo eingeführt werden. Das gemeinsame Logo sollte zusammen mit einem QR-Code mit Link zum öffentlichen Unionsregister der anerkannten datenaltruistischen Organisationen erscheinen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 47 DGA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 47 DGA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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