Art. 53a

DIR_2005_1 · zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich

Die technischen Änderungen an dieser Richtlinie werden in den nachstehend genannten Bereichen gemäß dem Verfahren nach Artikel 53b Absatz 2 vorgenommen:
a)Erläuterung der Definitionen, um die einheitliche Anwendung dieser Richtlinie in der gesamten Gemeinschaft zu gewährleisten;
b)Angleichung der Terminologie und Abfassung von Definitionen in Übereinstimmung mit späteren Rechtsakten zu den OGAW und zu angrenzenden Themenbereichen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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