ErwGr. 28

DIR_2005_1 · zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich

Entsprechend empfiehlt es sich, die Aufgabe des Versicherungsausschusses anzupassen, und diesen Ausschuss in „Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung“ umzubenennen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sollte sich der Europäische Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung jedoch nicht mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen befassen, wie der Organisation betrieblicher Altersversorgungssysteme, insbesondere der Pflichtmitgliedschaft, und den Ergebnissen von Tarifvertragsbestimmungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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