ErwGr. 30

DIR_2005_1 · zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich

Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission (19) der Europäische Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung als beratender Ausschuss mit der Aufgabe eingesetzt, die Kommission in den Bereichen Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zu beraten. Bezugnahmen auf die Beratungsfunktionen des Versicherungsausschusses in der Richtlinie 91/675/EWG sollten daher gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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