ErwGr. 3

DIR_2005_44 · über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

Aus Gründen der Sicherheit und im Interesse einer europaweiten Harmonisierung sollten derartige gemeinsame Anforderungen und technische Spezifikationen inhaltlich auf der von anerkannten internationalen Organisationen wie dem Internationalen Schifffahrtsverband (PIANC), der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in diesem Bereich geleisteten Arbeit aufbauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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