ErwGr. 10

DIR_2005_87 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium

Fluorid akkumuliert vor allem in kalzifizierenden Geweben. Dagegen ist der Übergang in essbare Gewebe, einschließlich Milch und Eier, gering. Die Fluoridkonzentrationen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs tragen also nur marginal zur Exposition des Menschen bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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