ErwGr. 11

DIR_2005_87 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium

In der Europäischen Union ist der Gehalt an Fluorid von Weideland, Kräutern und Mischfuttermitteln im Allgemeinen gering und die Exposition von Tieren gegenüber Fluorid liegt generell unter den Werten, die schädliche Auswirkungen haben. In bestimmten geografischen Gebieten und gelegentlich in der Nähe von Industrieanlagen mit hohen Fluoridemissionen wird eine übermäßige Fluoridexposition mit Abnormitäten an Zähnen und Knochengerüst in Verbindung gebracht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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