ErwGr. 15

DIR_2005_87 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium

Die Richtlinie 84/547/EWG der Kommission vom 26. Oktober 1984 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der Tierernährung (3) legt einen Höchstwert für Fluor in Vermiculit (E 561) fest. Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG sieht die Möglichkeit vor, Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe in Futtermittelzusatzstoffen festzulegen, und die Bestimmungen über unerwünschte Stoffe sollten aus Gründen der größeren Klarheit in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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