ErwGr. 17

DIR_2005_87 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium

Die Kontamination von Lebensmitteln mit Kadmium ist bedenklich für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Kadmiumakkumulation in tierischem Gewebe hängt von der Konzentration in der Nahrung und der Dauer der Exposition ab. Die kurze Lebensspanne von Tieren wie etwa Mastschweinen und -geflügel minimiert jedoch das Risiko unerwünschter Kadmiumkonzentrationen in essbaren Geweben dieser Tiere. Wiederkäuer und Pferde dagegen können während ihrer gesamten Lebensdauer dem in Grasfutter vorhandenen Kadmium ausgesetzt sein. In bestimmten Regionen kann dies zu einer unerwünschten Kadmiumakkumulation besonders in der Niere führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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