ErwGr. 9

DIR_2006_118 · zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Der Schutz des Grundwassers kann in einigen Gebieten eine Änderung der land- oder forstwirtschaftlichen Verfahren erforderlich machen, was zu Einkommensverlusten führen könnte. Die Gemeinsame Agrarpolitik sieht Finanzierungsmechanismen zur Umsetzung von Maßnahmen vor, um Gemeinschaftsnormen zu erfüllen, insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (9). In Bezug auf Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, ihre Prioritäten und Projekte auszuwählen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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