ErwGr. 4

DIR_2006_13 · zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB

Am 30. Mai 2001 gab der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ eine Stellungnahme zur Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln ab, mit der er seine Stellungnahme vom 22. November 2000 zu diesem Thema durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisierte (2). Der Wissenschaftliche Ausschuss setzte für Dioxine und dioxinähnliche PCB eine zulässige wöchentliche Aufnahme (TWI) von 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht fest. Expositionsschätzungen lassen darauf schließen, dass ein beträchtlicher Anteil der Bevölkerung in der Gemeinschaft über die Nahrung mehr als die zulässige Menge aufnimmt. Bestimmte Bevölkerungsgruppen in einigen Ländern könnten aufgrund ihrer Ernährungsgewohnheiten einem höheren Risiko ausgesetzt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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