Art. 28 – Aufhebung

DIR_2006_66 · über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG

Die Richtlinie 91/157/EWG wird mit Wirkung vom 26. September 2008 aufgehoben.
Verweise auf die Richtlinie 91/157/EWG gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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