ErwGr. 23

DIR_2006_66 · über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG

Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie zu verhängen sind und für deren Durchsetzung sorgen. Diese Sanktionen sollten wirksam, angemessen und abschreckend sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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