ErwGr. 20

DIR_2006_66 · über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG

Für eine erfolgreiche Sammlung ist es erforderlich, dass die Endnutzer über die Erwünschtheit der getrennten Sammlung, über die zur Verfügung stehenden Rücknahmesysteme und über ihre eigene Rolle bei der Entsorgung von Altbatterien und -akkumulatoren informiert werden. Es sollten detaillierte Regeln für ein Kennzeichnungssystem festgelegt werden, das dem Endnutzer transparente, zuverlässige und unmissverständliche Informationen über Batterien und Akkumulatoren und in ihnen enthaltene Schwermetalle liefert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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