Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

DIR_2006_73 · zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie

(1)Mit dieser Richtlinie werden die Durchführungsbestimmungen für Artikel 4 Absatz 1 Nummer 4 und Artikel 4 Absatz 2, Artikel 13 Absätze 2 bis 8, Artikel 18, Artikel 19 Absätze 1 bis 6, Artikel 19 Absatz 8 und die Artikel 21, 22 und 24 der Richtlinie 2004/39/EG festgelegt.
(2)Kapitel II und Kapitel III Abschnitte 1 bis 4 Artikel 45 und Abschnitt 8 sowie — soweit sie sich auf diese Bestimmungen beziehen — Kapitel I, Kapitel III Abschnitt 9 und Kapitel IV dieser Richtlinie finden gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 85/611/EWG Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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