ErwGr. 17

DIR_2007_38 · über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln

Nach der Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (6) müssen der Güterbeförderung dienende Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mindestens einmal pro Jahr einer technischen Überwachung unterzogen werden. Um der technischen Untersuchung zu genügen, sollten schwere Lastkraftwagen unter anderem mit Rückspiegeln ausgerüstet sein, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Die Mitgliedstaaten erkennen die Bescheinigungen über die technische Überwachung, die sie für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge ausgestellt haben, gegenseitig an, damit die Fahrzeuge auf den Straßen der Mitgliedstaaten frei bewegt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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