Art. 1

DIR_2007_38 · über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln

Diese Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Ausrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 mit Einrichtungen für indirekte Sicht gemäß Anhang II Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (8).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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