ErwGr. 13

DIR_2007_74 · über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern

Der Betrag, bei dem es den Mitgliedstaaten freisteht, keine Steuern auf die Einfuhr von Waren zu erheben, sollte angehoben werden, um dem heutigen Geldwert Rechnung zu tragen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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