ErwGr. 4

DIR_2007_74 · über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern

Der Schwellenwert sollte den Veränderungen des Realwerts des Geldes seit der letzten Erhöhung im Jahr 1994 Rechnung tragen und auch die Aufhebung der Höchstmengen für Waren, die in einigen Mitgliedstaaten Verbrauchsteuern unterliegen und für die nunmehr der allgemeine Schwellenwert für die MwSt. gilt, berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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