ErwGr. 5

DIR_2007_74 · über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern

Für Mitgliedstaaten mit Landgrenzen zu Drittländern mit erheblich niedrigeren Preisen könnte es zu Problemen führen, dass der Einkauf im Ausland leicht möglich ist. Es lässt sich daher rechtfertigen, für andere Formen des Reisens als Flug- und Seereisen einen niedrigeren Schwellenwert festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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