ErwGr. 1

DIR_2008_109 · zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG umfasst besondere Anforderungen für das Verbringen von Verpackungsmaterial aus Holz sowie Holz, das zum Verkeilen oder Abstützen der nicht aus Holz bestehenden Ladung verwendet wird, in die Gemeinschaft. Diese Anforderungen stützen sich auf den Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM) Nr. 15 der FAO über „Guidelines for regulating wood packaging material in international trade“ (Leitlinien für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel) (2).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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