ErwGr. 2

DIR_2008_109 · zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG enthält zusätzlich zu den gemäß dem Standard Nr. 15 vorgesehenen Maßnahmen die Anforderung, dass eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Holz hergestellt sein muss. Die Anwendung dieser Entrindungsvorschrift wurde zwei Mal verschoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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