ErwGr. 5

DIR_2008_109 · zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

Um das Gebiet der Gemeinschaft gegen die Einschleppung von Schadorganismen zu schützen, sollten die Vorschriften der Gemeinschaft für das Vorhandensein von Rinde an Verpackungsmaterial aus Holz und Stauholz an die technischen Schlussfolgerungen des TPFQ angepasst werden, ohne die Annahme eines überarbeiteten Standards Nr. 15 durch die Kommission für pflanzengesundheitliche Maßnahmen des IPPC abzuwarten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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