ErwGr. 4

DIR_2008_117 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Damit der Informationsabgleich für die Betrugsbekämpfung von Nutzen ist, müssen die innergemeinschaftlichen Umsätze vom Lieferer für denselben Steuerzeitraum gemeldet werden wie vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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