Art. 17 – Überprüfung

DIR_2008_122 · über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen

Bis zum 23. Februar 2014 führt die Kommission eine Überprüfung dieser Richtlinie durch und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht.
Sie legt gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Richtlinie an die Entwicklungen in diesem Bereich vor.
Die Kommission kann zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden um Informationen bitten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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