Art. 7 – Modalitäten der Wahrnehmung des Widerrufsrechts

DIR_2008_122 · über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen

Möchte der Verbraucher von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so teilt der Verbraucher die Widerrufsentscheidung dem Gewerbetreibenden vor Ablauf der Widerrufsfrist in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mit. Der Verbraucher kann dazu das Formblatt für den Widerruf gemäß Anhang V verwenden, das der Gewerbetreibende gemäß Artikel 5 Absatz 4 ausgehändigt hat. Die Frist ist gewahrt, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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