Art. 8 – Auswirkungen der Wahrnehmung des Widerrufsrechts

DIR_2008_122 · über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen

(1)Die Wahrnehmung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher beendet die Verpflichtung der Parteien, den Vertrag zu erfüllen.
(2)Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat der Verbraucher keine Kosten zu tragen und muss nicht für den Wert der Leistung aufkommen, die vor dem Widerruf möglicherweise erbracht worden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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